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10. Feb. 2025, 03:59 Uhr

Verhandlungsbericht vom 10.02.2025 (31)

Verhandlungsbericht vom 10.02.2025
Öffentlich zugänglicher Bericht über Beschlüsse aus der 31. Ordentlichen Sitzung der Primarschulpflege Trüllikon.

Administration:
Mit dem Beschluss «31-04 - Sitzung & Jahresplan 2025/26» wurde entschieden, künftig zwischen Beschluss-und Arbeitssitzungen zu unterscheiden. Ziel dieser neuen Struktur ist es, die Dauer der Sitzungen zu verkürzen und die Effizienz der Beschlussfassungen zu erhöhen.

Schulbetrieb:
Mit dem Beschluss "31-03 „Genehmigung VZE-Tool für das Schuljahr 2025/26“ wurde auf Basis der Schülerzahlen das vom Kanton zugesprochene Vollzeitäquivalent (VZE) bewilligt. Die Primarschule Trüllikon beantragt für das Schuljahr 2025/26 insgesamt 421% Stellenprozent, davon 41% für die Schulleitung.

Zusätzlich hat die Schulpflege auf Antrag der Schulleitung und Schulverwaltung das kommunale Schulleitungspensum um 19% auf insgesamt 60% erhöht. Diese Erweiterung soll den wachsenden Anforderungen – insbesondere im Bereich der Personalführung der kommunalen Anstellungen – gerecht werden. Ziel ist es auch, die Attraktivität der Anstellung zu erhöhen und weniger anfällig für Wechsel zu machen und die Präsenzzeit in der Schule zu steigern, um eine wirksame operative Führung zu gewährleisten.


Liegenschaften:
Gemäss der Weisung der GVZ betreffend feuerpolizeiliche Kontrollen werden Primarschulhäuser alle vier Jahre durch die Gemeindefeuerpolizei kontrolliert. Seit 2024 ist die Firma Ingesa AG Andelfingen von der Gemeinde Trüllikon mit dieser Aufgabe betraut.

Die letzte Kontrolle fand am 11. September 2024 statt und umfasste das gesamte Schulhaus sowie das Mehrzweckgebäude. Grundlage der Kontrolle sind die Brandschutzvorschriften 2015 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Der zugehörige Kontrollbericht datiert vom 2. Oktober 2024.

Die Kontrolle führte zur Feststellung mehrerer brandschutztechnischer Mängel, für deren Behebung unterschiedliche Fristen angesetzt wurden – von sofort bis spätestens 31. Dezember 2026. Einige Mängel sollen erst im Rahmen eines zukünftigen Umbaus behoben werden. Die Primarschule Trüllikon als Eigentümerin ist verpflichtet, alle Mängel fristgerecht zu beheben, da die Nutzung der betroffenen Räumlichkeiten sonst untersagt werden müsste.

Die Offerten für die Mängelbehebung wurden eingeholt.
Mit dem Beschluss "31-01 - Kostengutsprache für Brandschutzmassnahmen“ wurden die als dringend eingestuften Massnahmen als gebundener Unterhalt bewilligt. Das bedeutet, dass in Bezug auf Notwendigkeit, Zeitpunkt und Ort kein Entscheidungsspielraum bestand. 

Die zur umgehenden Umsetzung freigegebenen Massnahmen haben einen bewilligten Kreditbedarf von CHF 95’000.00. Nicht zeitkritische Anpassungen wurden in das Budget 2027 aufgenommen.

 

Die einzelnen Beschlüsse sowie der Verhandlungsberichte wie auch Reglement können auf der Homepage der Schule eingesehen werden. Primarschule Trüllikon - Rechtssammlung

Die Primarschulpflege Trüllikon

  www.schule-truellikon.ch
2025_02_10_PST_…NTLICH_V001.pdf (PDF, 461 KB)
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